Für Alltagshelfer
Sie sind als Alltagshelferin oder Alltagshelfer selbstständig oder führen ein kleines Unternehmen mit Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Damit Pflegebedürftige Ihre Leistungen über die Pflegekasse nutzen können, ist in der Regel eine Anerkennung nach Landesrecht nötig – und die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Betreuungsdienst Digital ist an die Bundesländer angepasst.
- App für Android und Apple (iOS) mit Offline-Modus – für unterwegs beim Klienten
- Leistungsnachweise nach § 45b, § 45a und § 39 SGB XI mit Ihrem Firmenstempel und Logo
- Budgetverwaltung: Restbudgets werden nach der Rechnungsstellung automatisch aktualisiert
- Fahrtenbuch und Zeitnachweis für Ihre Einsätze
- Kalender-Integration, z. B. mit Apple und Android
- Kostenlose DTA-Abrechnung direkt mit den Pflege- und Krankenkassen