Datenträgeraustausch mit Pflege- & Krankenkassen

DTA-Abrechnung für Betreuungsdienste & Alltagshilfe

Rechnen Sie Ihre Leistungen direkt aus Betreuungsdienst Digital mit den Pflege- und Krankenkassen ab – per Datenträgeraustausch nach § 105 SGB XI und § 302 SGB V. Die DTA-Abrechnung ist kostenlos und in beiden Tarifen ohne Aufpreis enthalten.

  • 0 € Aufpreis in beiden Tarifen
  • Alle Kostenträger hinterlegt
  • Restbudgets automatisch aktualisiert
  • Support täglich 08:00–22:00 Uhr
Grundlagen

Was ist die DTA-Abrechnung?

DTA steht für Datenträgeraustausch. Gemeint ist das elektronische Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern: Betreuungsdienste und Anbieter von Alltagshilfe übermitteln ihre Abrechnungsdaten in einem einheitlichen Format elektronisch an die Pflege- oder Krankenkasse.

Für Ihre Abrechnung sind vor allem zwei Rechtsgrundlagen wichtig: § 105 SGB XI regelt die Abrechnung mit den Pflegekassen – etwa für Leistungen, die über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege bezahlt werden. § 302 SGB V regelt die Abrechnung sonstiger Leistungserbringer mit den Krankenkassen, zum Beispiel bei Haushaltshilfe.

In Betreuungsdienst Digital ist die DTA-Abrechnung fester Bestandteil der Software – kostenlos und ohne Aufpreis, im Gründer-Tarif ebenso wie im Standard-Tarif.

Voraussetzung für die Abrechnung mit den Kassen sind in der Regel ein Institutionskennzeichen (IK) und – je nach Leistung und Bundesland – eine Zulassung bzw. Anerkennung. Verbindliche Auskunft geben die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland und die Kassen.

Kurz erklärt: die wichtigsten Begriffe

DTA
Datenträgeraustausch – die elektronische Übermittlung von Abrechnungsdaten an die Kostenträger.
Kostenträger
Die Stelle, die eine Leistung bezahlt. Bei Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ist das die Pflegekasse, bei Haushaltshilfe nach § 38 und § 24h SGB V die Krankenkasse.
§ 105 SGB XI
Rechtsgrundlage für die Abrechnung der Leistungserbringer mit den Pflegekassen.
§ 302 SGB V
Rechtsgrundlage für die Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer mit den Krankenkassen, etwa bei Haushaltshilfe.
Institutionskennzeichen (IK)
Neunstellige Nummer, mit der sich Leistungserbringer bei der Abrechnung gegenüber den Kassen ausweisen.
Leistungsnachweis
Beleg über die erbrachten Einsätze – in Betreuungsdienst Digital mit Ihrem Firmenstempel und Logo.
Leistungsarten

Welche Leistungen Sie per DTA abrechnen

Je nach Leistung rechnen Sie mit der Pflegekasse oder mit der Krankenkasse ab. Für jede dieser Leistungsarten erstellen Sie in Betreuungsdienst Digital den passenden Leistungsnachweis.

§ 105 SGB XI

Abrechnung mit der Pflegekasse

Für Leistungen aus der Pflegeversicherung, die Betreuungsdienste und Alltagshelfer häufig erbringen:

  • § 45bEntlastungsbetragSGB XI
  • § 39VerhinderungspflegeSGB XI
  • § 45aAngebote zur Unterstützung im AlltagSGB XI, einschließlich Umwandlungsanspruch
§ 302 SGB V

Abrechnung mit der Krankenkasse

Für Haushaltshilfe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • § 38HaushaltshilfeSGB V
  • § 24hHaushaltshilfe bei Schwangerschaft und EntbindungSGB V

Privatleistungen und Selbstzahler: Leistungen, die Ihre Klienten selbst bezahlen, laufen nicht über den Datenträgeraustausch. Dafür nutzen Sie private Leistungsnachweise und benutzerdefinierte Rechnungen. Für weitere Rechnungsempfänger erstellen Sie bei Bedarf eine E-Rechnung nach ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG.

Ablauf

So funktioniert die DTA-Abrechnung in Betreuungsdienst Digital

Vom erfassten Einsatz bis zum aktualisierten Restbudget – alle Schritte laufen in derselben Software zusammen.

  1. Einsätze und Zeiten erfassen

    Ihr Team erfasst Einsätze mit Stundenerfassung und Zeitnachweis – am Rechner im Browser oder unterwegs in der App, dank Offline-Modus auch bei schwachem Netz.

  2. Leistungsnachweis erstellen

    Aus den Einsätzen erstellen Sie den Leistungsnachweis für die jeweilige Leistungsart. Ihren Firmenstempel und Ihr Logo pflegen wir beim Onboarding für Sie ein.

  3. Abrechnung erstellen

    Sie erstellen die Abrechnung direkt in der Software. Der Kostenträger ist bereits hinterlegt – Kassendaten müssen Sie nicht selbst nachtragen.

  4. Per DTA übermitteln

    Die Abrechnung geht elektronisch per Datenträgeraustausch an die Pflegekasse nach § 105 SGB XI oder an die Krankenkasse nach § 302 SGB V – ohne Aufpreis.

  5. Budgets und offene Posten im Blick

    Nach der Rechnungsstellung werden die Restbudgets Ihrer Klienten automatisch aktualisiert. Mit den Offenen Posten und dem Kassenbuch behalten Sie Ihre Finanzen im Blick.

Abrechnungswege

Nicht nur per DTA: So rechnen Sie ab

Die DTA-Abrechnung ist der schnellste Weg – aber nicht der einzige. Sie entscheiden, wie Sie abrechnen.

Per DTA

Elektronisch nach § 105 SGB XI und § 302 SGB V direkt an die Pflege- und Krankenkassen – kostenlos und ohne Aufpreis.

Per Post

Sie erstellen Ihre Abrechnung direkt aus der Software und schicken sie per Post an die Kasse.

Factoring

Factoring ist ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie es mit Betreuungsdienst Digital zusammenpasst.

Full-Service

Abrechnungspartner übernehmen auf Wunsch die gesamte Abrechnung für Sie.

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile bei der DTA-Abrechnung

Die Abrechnung gehört fest zu Ihrem Alltag. Dafür sollten Sie weder ein Zusatzmodul buchen noch zwischen mehreren Programmen wechseln müssen.

0 € Aufpreis

Die DTA-Abrechnung ist im Gründer-Tarif und im Standard-Tarif enthalten. Sie buchen kein Modul dazu und zahlen bei Betreuungsdienst Digital nichts extra für Ihre Abrechnungen.

Alle Kostenträger hinterlegt

Die Pflege- und Krankenkassen sind in der Software bereits angelegt. Kassendaten müssen Sie nicht erst selbst recherchieren und anlegen.

Restbudgets automatisch aktuell

Nach der Rechnungsstellung aktualisiert die Budgetverwaltung die Restbudgets – etwa beim Entlastungsbetrag oder bei der Verhinderungspflege. So sehen Sie, was Ihren Klienten noch zur Verfügung steht.

Abrechnung & Budgets im Überblick

Nachweis und Abrechnung in einem System

Leistungsnachweise nach § 39, § 45a und § 45b SGB XI, nach § 38 und § 24h SGB V sowie private Nachweise entstehen in derselben Software, aus der Sie abrechnen.

Zu den Leistungsnachweisen

E-Rechnung nach ZUGFeRD

Für weitere Rechnungsempfänger erstellen Sie benutzerdefinierte Rechnungen – auch als E-Rechnung nach ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG.

Angepasst an die Bundesländer

Die Regeln für Angebote zur Unterstützung im Alltag unterscheiden sich von Land zu Land. Betreuungsdienst Digital ist an die Bundesländer angepasst.

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Persönliche Hilfe

Fragen zur Abrechnung? Wir sind für Sie da.

Gerade bei den ersten Abrechnungen tauchen Fragen auf. Persönliche Hilfe ist bei uns immer inklusive – Sie zahlen dafür nichts extra.

  • Jederzeit 1:1-Gespräche

    Per Microsoft Teams oder Zoom – bei Fragen unbegrenzt kostenlos.

  • Support täglich 08:00–22:00 Uhr

    Unser Support ist jeden Tag für Sie erreichbar, auch am Wochenende – immer inklusive.

  • Onboarding & Online-Handbuch

    Wir begleiten Ihren Start mit der Software. Im Online-Handbuch schlagen Sie Abläufe jederzeit selbst nach.

Preis

DTA-Abrechnung in jedem Tarif enthalten

Ob Gründer-Tarif oder Standard-Tarif: Die DTA-Abrechnung kostet Sie nichts extra. In beiden Tarifen sind alle Funktionen freigeschaltet – mit unbegrenzt Klienten und Mitarbeitern und ohne versteckte Kosten. Der Unterschied liegt allein im Preis.

Gründer-Tarif

49 €pro Monat zzgl. MwSt.

58,31 € inkl. 19 % MwSt.
  • DTA-Abrechnung inklusive
  • Alle Funktionen freigeschaltet

Standard-Tarif

69 €pro Monat zzgl. MwSt.

82,11 € inkl. 19 % MwSt.
  • DTA-Abrechnung inklusive
  • Alle Funktionen freigeschaltet
FAQ

Häufige Fragen zur DTA-Abrechnung

Was bedeutet DTA?

DTA steht für Datenträgeraustausch. So heißt das elektronische Verfahren, mit dem Leistungserbringer ihre Abrechnungsdaten an die Pflege- und Krankenkassen übermitteln. Rechtsgrundlage für die Abrechnung mit den Pflegekassen ist § 105 SGB XI, für die Abrechnung sonstiger Leistungserbringer mit den Krankenkassen § 302 SGB V.

Was kostet die DTA-Abrechnung bei Betreuungsdienst Digital?

Nichts extra. Die DTA-Abrechnung ist ohne Aufpreis im Gründer-Tarif (49 € pro Monat zzgl. MwSt.) und im Standard-Tarif (69 € pro Monat zzgl. MwSt.) enthalten – so wie alle anderen Funktionen auch. Versteckte Kosten gibt es nicht.

Mit welchen Kassen kann ich abrechnen?

Mit den Pflegekassen nach § 105 SGB XI und mit den Krankenkassen nach § 302 SGB V. Alle Kostenträger sind in Betreuungsdienst Digital bereits hinterlegt – Sie müssen die Kassendaten also nicht selbst anlegen.

Benötige ich ein Institutionskennzeichen (IK)?

In der Regel ja. Wer mit Pflege- oder Krankenkassen abrechnet, braucht üblicherweise ein Institutionskennzeichen sowie – je nach Leistung und Bundesland – eine Zulassung bzw. Anerkennung. Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten, klären wir gemeinsam im Onboarding.

Kann ich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege per DTA abrechnen?

Ja. Leistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bezahlt werden, rechnen Sie per DTA nach § 105 SGB XI mit der Pflegekasse ab. Das gilt auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI einschließlich des Umwandlungsanspruchs. Den passenden Leistungsnachweis erstellen Sie in derselben Software.

Wie rechne ich Haushaltshilfe nach § 38 und § 24h SGB V ab?

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V sind Leistungen der Krankenkasse. In Betreuungsdienst Digital erstellen Sie dafür den jeweiligen Leistungsnachweis und rechnen direkt aus der Software per DTA nach § 302 SGB V mit der Krankenkasse ab.

Was passiert nach der Abrechnung mit den Budgets?

Nach der Rechnungsstellung aktualisiert die Budgetverwaltung die Restbudgets Ihrer Klienten automatisch. In den Offenen Posten sehen Sie zudem, welche Rechnungen noch nicht beglichen sind. Auch das Kassenbuch führen Sie in derselben Software.

Kann ich auch Privatleistungen abrechnen?

Ja, allerdings nicht per DTA. Leistungen für Selbstzahler halten Sie mit privaten Leistungsnachweisen fest und rechnen sie über benutzerdefinierte Rechnungen ab. Für weitere Rechnungsempfänger erstellen Sie bei Bedarf eine E-Rechnung nach ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG.

Muss ich per DTA abrechnen?

Nein. Neben der kostenlosen DTA-Abrechnung können Sie direkt aus der Software auch per Post abrechnen. Factoring ist ebenfalls möglich, und Abrechnungspartner übernehmen auf Wunsch im Full-Service die gesamte Abrechnung.

Bekomme ich Hilfe bei der ersten Abrechnung?

Ja. Im Onboarding begleiten wir Ihren Start, übernehmen Ihre Daten aus der Bestandssoftware und pflegen Ihren Firmenstempel und Ihr Logo für die Leistungsnachweise ein. Für alle weiteren Fragen gibt es das Online-Handbuch und unseren Support, der täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr erreichbar ist. Zusätzlich sind jederzeit 1:1-Gespräche per Microsoft Teams oder Zoom möglich – bei Fragen unbegrenzt kostenlos.

Lassen Sie sich die DTA-Abrechnung zeigen

In einer Online-Vorführung (ca. 30 Minuten per Microsoft Teams oder Zoom) oder einer telefonischen Beratung (ca. 15 Minuten) zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Betreuungsdienst Digital abrechnen. Termine buchen Sie montags bis freitags von 06:30 bis 20:00 Uhr.

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